Verlängerung der BAFA-Förderung bis zum 30.04.2015
Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen für die Außen- und Straßen- bzw. Innen- und Hallenbeleuchtung (ACHTUNG HQI Verbot) in 2015 mit Zuschüssen des Bundes!
Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit
nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Welche Investitionen werden gefördert?
Unterstützt werden Maßnahmen für Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie eine tageslichtabhängige Steuerung/Regelung.
Allerdings muss es sich um eine Ersatzinvestition handeln. Neue Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro bis zu maximal
30.000 Euro je Antragsteller, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
Förderfähig sind bei Einzelmaßnahmen zudem Planungs- und Installationskosten (=Nebenkosten). Die Installationskosten beinhalten insbesondere
die Kosten für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage. Die Kosten müssen
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen jedoch von externen
Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser
Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Zuwendungen für Einzelmaßnehmen der Richtlinie beträgt
- 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen
- 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.
Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem
Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro. Es gilt die KMU Definition der EU.
Ausgenommen sind
- Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie der Energiewirtschaft
- Unternehmen des Steinkohlenbergbaus
- Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit 25% oder mehr beteiligt sind
- Kirchen sowie Unternehmen, an denen eine Kirche mit mindestens 25 % beteiligt ist
- Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbare Finanzinstitution
- Vereine und Stiftungen sowie gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
Weitere Informationen können Sie den
offiziellen Richtlinien entnehmen.
Was wird gefördert?
Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme auf LED-Technik.
Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen. Es ist ein kompletter
Austausch der Leuchte erforderlich. Nicht förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte (LED Retrofit).
Das bedeutet, ein Retrofitersatz für die folgenden Lampensockeltypen sind nicht förderfähig
- Schraubsockel: E14, E27
- Röhrensockel: G5, G13
- Stiftsockel: GU5.3, GU10
Wir empfehlen daher den Austausch der Leuchtstoffröhren inkl. der Leuchten gegen neue LED-Leuchten oder aber gegen LED-Hallenstrahler.
Dies gibt Ihnen auch die Möglichkeit, das Beleuchtungsbild, bzw. die Lichtverteilung und Steuerung in der Halle, den aktuellen Gegebenheiten
anzupassen und rechnet sich auf alle Fälle.